Restrukturierung

Sicherung der Unternehmenssanierung

Unternehmen durch eine Sanierung zu führen, ist eine besondere Herausforderung für die Unternehmensleitung. Die in der Verantwortung stehenden Organe kommen in einer solchen Situation regelmäßig erstmalig mit diesen besonderen Anforderungen in Berührung, verfügen selten über die für ein Krisenmanagement erforderlichen zusätzlichen Kenntnisse und müssen neben der regulären täglichen Unternehmenssteuerung eine Vielzahl situationsbedingter Leitungs- und Lenkungsaufgaben übernehmen. Auch haftungsrechtliche Fragen finden in der Krise besondere Beachtung.

Um diesen hohen Anforderungen in Zeiten der Sanierung gerecht zu werden und sich gleichzeitig auf die erforderliche operative Restrukturierung konzentrieren zu können, sollte das Unternehmen für eine Übergangszeit durch einen auf solche Unternehmenssituationen spezialisierten Berater unterstützt werden. Diese Einbindung von rechtlicher und steuerrechtlicher Sanierungsexpertise erlaubt es der Unternehmensführung, sich auf die erforderliche operative Restrukturierung zu konzentrieren, während kriseninduzierte Zusatzaufgaben wie beispielsweise das Kreditvertragsmanagement, die Besonderheiten der Bilanzierung und der Wahrnehmung der gesetzlichen Veröffentlichungspflichten sowie alle weiteren Fragen der rechtlichen und steuerrechtlichen Compliance durch den Rechtsberater begleitet werden.

Da einzelne unserer Partner über erhebliche Erfahrung als Sanierungsgeschäftsführer verfügen, können wir die Beratungsinhalte in der Krise exakt an den Unternehmens- und Organbedürfnissen ausrichten.

Wir unterstützen in entsprechend größeren Verfahren auch den bereits mandatierten Chief Restructuring Officer durch die Übernahme der sanierungsinduzierten Compliance-Aufgaben.